AKTUELLES:
Fachanwälte SAV
Der Schweizerische Anwaltsverband hat per 30. August 2007 den Titel „Fachanwalt“ für Berufskolleginnen und -kollegen eingeführt, die sich über eine vertiefte Ausbildung und überdurchschnittliche Berufserfahrung in bestimmten Rechtsgebieten ausgewiesen haben.
Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass zwei unserer Büropartner die intensive Ausbildung zum Fachanwalt im Erbrecht bzw. Arbeitsrecht mit Erfolg abgeschlossen haben, nämlich:
Beat Liechti, Fürsprecher und Notar, Fachanwalt SAV für Erbrecht;
Hans Roth, Fürsprecher, Fachanwalt SAV für Arbeitsrecht.
Die permanente Weiterbildung aller Partnerinnen und Partner unserer Bürogemeinschaft entspricht der Zielsetzung unserer Kanzlei. Damit können wir unsere Klientschaft durch fachkundige Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen.